Zum Hauptinhalt springen
Visualisierung: verzinkter Druckluftbehälter mit Sicherheitsventil, Manometer, Flanschen und Kondensatableiter
KI-Visualisierung

Ratgeber · Sicherheit & Pflichten

Druckbehälter­prüfung

Fristen, Pflichten und wer prüfen darf. Erklärt an einem 500-Liter-Druckluftbehälter.

Äußere Prüfung

Zustand, Korrosion, Nähte, Stutzen und Aufstellung von außen. Bei unbeheizten Behältern kann sie entfallen.

Kondensat ableiten

Am tiefsten Punkt sammelt sich Wasser. Kugelhahn und Kondensatableiter gehören zur Ausrüstung und werden mitgeprüft.

Innere Prüfung

Durch das Handloch zeigt sich, ob Kondensat die Wand von innen angreift. Höchstfrist bei der ZÜS: 5 Jahre.

Das Typenschild entscheidet.

Zulässiger Druck PS mal Volumen V ergibt das Druckinhaltsprodukt, hier 5.500 bar · l. Danach richtet sich, wer prüfen darf.

Sicherheitsventil und Manometer

Das Sicherheitsventil ist Ausrüstung mit Sicherheitsfunktion, das Manometer wird mitgeprüft. Bei der Festigkeitsprüfung zeigt die Druckprobe, dass der Behälter sicher standhält. Höchstfrist bei der ZÜS: 10 Jahre.

Alles im Blick, Frist für Frist.

Wiederkehrende Prüfungen bis 1.000 bar · l übernehmen wir selbst, darüber organisieren wir den TÜV. Die Termine stehen in deinem Wartungsvertrag.

Sicherheit & PflichtenStand: 7 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

  • Druckluftbehälter sind Druckanlagen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und müssen ab einer bestimmten Größe regelmäßig geprüft werden.
  • Wer prüft, entscheidet das Druckinhaltsprodukt: zulässiger Druck mal Volumen vom Typenschild, in bar · l.
  • Wiederkehrend prüft bis 1.000 bar · l eine befähigte Person, darüber eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) wie der TÜV.
  • Die Fristen legst du als Betreiber in der Gefährdungsbeurteilung fest, innerhalb gesetzlicher Höchstfristen.

Warum Druckluftbehälter geprüft werden

Ein Druckluftbehälter speichert Energie. Versagt die Wand, wird sie schlagartig frei. Deshalb zählen Druckbehälter zu den überwachungsbedürftigen Anlagen nach Anhang 2 Abschnitt 4 der BetrSichV; Bußgelder und Betriebsverbote regelt das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG).

Der häufigste Gegner ist nicht der Druck, sondern das Wasser: Im Behälter fällt Kondensat aus. Wird es nicht zuverlässig abgeleitet, rostet der Stahl von innen und die Wand wird dünner. Darum gehören zur Prüfung auch die Ausrüstung mit Sicherheitsventil, Manometer und Kondensatableiter.

Stehender verzinkter Druckluftbehälter mit Manometer und Kondensatablass neben Kompressoren in einem Technikraum
Druckluftbehälter in einer Kompressorstation.Asset: Atlas Copco

Wer prüfen darf: befähigte Person oder ZÜS

Für Druckluft (Fluidgruppe 2) gibt das Druckinhaltsprodukt vor, wer zuständig ist. Du findest Druck PS in bar und Volumen V in Litern auf dem Typenschild des Behälters.

Wer prüft deinen Behälter?

5.500bar · l

Prüfung vor Inbetriebnahme
ZÜS, z. B. TÜV (organisieren wir)
Wiederkehrende Prüfungen
ZÜS, z. B. TÜV (organisieren wir)

Vereinfachte Einordnung nach BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 4 für Druckbehälter mit Druckluft. Für einfache Druckbehälter (Richtlinie 2014/29/EU) gelten dieselben Grenzen bis 10.000 bar · l. Maßgeblich sind Typenschild, Konformitätserklärung und deine Gefährdungsbeurteilung.

Druckinhaltsprodukt PS · VVor InbetriebnahmeWiederkehrend
bis 50 bar · lkeine überwachungsbedürftige Anlage, aber Arbeitsmittel: in der Regel Prüfung durch eine befähigte Person nach deinen Fristen
über 50 bis 200 bar · lbefähigte Personbefähigte Person
über 200 bis 1.000 bar · lZÜS, als verwendungsfertige Anlage ab Werk befähigte Personbefähigte Person
über 1.000 bar · lZÜSZÜS

Druckbehälter für Gase der Fluidgruppe 2 mit mehr als 1 Liter Volumen und mehr als 1 bar zulässigem Druck (BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 4 Tabelle 4 und Nr. 7.25). Bis 0,5 bar greifen die Vorschriften nicht; bis 1 bar prüft immer eine befähigte Person.

Eine befähigte Person braucht eine einschlägige technische Ausbildung, Kenntnis des Regelwerks, mindestens ein Jahr Erfahrung mit Druckanlagen und regelmäßige Fortbildung. Bei ihren Prüfungen ist sie an keine fachlichen Weisungen gebunden.

Prüfarten und Fristen

Geprüft wird vor der ersten Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen und dann wiederkehrend. Die wiederkehrende Prüfung besteht aus drei Teilen:

  • Äußere Prüfung: Zustand von außen, Korrosion, Aufstellung und Ausrüstung. Bei Behältern, die nicht beheizt werden, kann sie nach der BetrSichV entfallen.
  • Innere Prüfung: Der Behälter wird drucklos gemacht und geöffnet; geprüft werden Korrosion, Ablagerungen und bei Bedarf die Wanddicke.
  • Festigkeitsprüfung: Nachweis, dass der Behälter dem Druck sicher standhält, in der Regel als Druckprobe.
HöchstfristPrüfung durch ZÜSPrüfung durch befähigte Person
Äußere Prüfung2 Jahre, kann bei unbeheizten Behältern entfallenhöchstens 10 Jahre
Innere Prüfung5 Jahre
Festigkeitsprüfung10 Jahre10 Jahre, mit Nachweis bis 15 Jahre

BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 5.6, 5.8 und 5.9.

Die konkreten Fristen legst du als Betreiber in der Gefährdungsbeurteilung fest, und zwar so, dass der Behälter bis zur nächsten Prüfung sicher bleibt. Spätestens sechs Monate nach der Inbetriebnahme müssen sie feststehen. Bei jeder Prüfung kontrolliert der Prüfer, ob die Fristen passen; starke Korrosion kann sie verkürzen.

Deine Pflichten als Betreiber

  • Gefährdungsbeurteilung: Art, Umfang und Fristen der Prüfungen festlegen und dokumentieren, ebenso die Anforderungen an die befähigte Person.
  • Kontrolle vor der Verwendung: Auf offensichtliche Mängel achten und Schutzeinrichtungen regelmäßig auf Funktion kontrollieren. Das dürfen unterwiesene Beschäftigte übernehmen.
  • Prüfaufzeichnungen aufbewahren: während der gesamten Verwendungsdauer am Betriebsort, gern auch elektronisch.
  • Unterlagen bereithalten: Konformitätserklärung, Betriebsanleitung, Einstellprotokolle und frühere Prüfberichte gehören zur Prüfung dazu.
  • Zugänglich aufstellen: Der Behälter muss für Prüfungen erreichbar und das Typenschild gut lesbar sein.
  • Kondensat ableiten: Ein funktionierender Kondensatableiter ist der beste Schutz gegen Korrosion von innen.
Elektronischer Kondensatableiter mit Kabel und Anschlüssen an einem Druckluftbehälter
Elektronischer Kondensatableiter: leitet das Wasser ab, bevor es den Behälter angreift.Asset: Atlas Copco

Wenn eine Prüfung fehlt

Wer eine vorgeschriebene Prüfung nicht sicherstellt, handelt ordnungswidrig. Das ÜAnlG sieht dafür eine Geldbuße bis 100.000 Euro vor, ebenso für den Weiterbetrieb trotz gefährlicher Mängel. Eine fehlende oder veraltete Gefährdungsbeurteilung kann nach dem Arbeitsschutzgesetz bis 5.000 Euro kosten.

So unterstützen wir dich

  • Fristen im Wartungsvertrag: Wir hinterlegen die Prüftermine deiner Behälter und legen die Prüfung auf den Wartungstermin, damit nichts durchrutscht.
  • Prüfung bis 1.000 bar · l: Die wiederkehrenden Prüfungen und die Prüfungen, für die eine befähigte Person zuständig ist, übernehmen wir selbst.
  • Über 1.000 bar · l: Hier prüft eine ZÜS wie der TÜV. Wir organisieren den Termin mit der Prüfstelle, bereiten den Behälter vor und sind bei der Prüfung dabei, auf Wunsch zusammen mit der Wartung.
  • Behältertausch: Ist ein Behälter nicht mehr sicher, liefern und montieren wir einen neuen. Auf Wunsch überbrücken wir die Zeit mit einer Anlage aus dem Mietpark.

Mehr zu Wartung und Wartungsvertrag findest du beim Service für Kompressoren.

Quellen (Stand 9. Oktober 2026). Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung und keine Gefährdungsbeurteilung.

Häufige Fragen

Fragen zur Behälterprüfung.

Deine Frage ist nicht dabei? Ruf uns an, wir helfen dir direkt weiter.

07344 / 92889-0

Die Fristen legst du als Betreiber in der Gefährdungsbeurteilung fest. Dabei gelten Höchstfristen: Prüft eine ZÜS, sind es 5 Jahre für die innere Prüfung und 10 Jahre für die Festigkeitsprüfung. Prüft eine befähigte Person, höchstens 10 Jahre; die Festigkeitsprüfung darf auf 15 Jahre verlängert werden, wenn die äußere und innere Prüfung den sicheren Betrieb belegen.

Behälter bis 50 bar · l (Druck mal Volumen) sind keine überwachungsbedürftigen Anlagen. Sie bleiben aber Arbeitsmittel. Weil Kondensat sie von innen angreifen kann, prüft in der Regel eine befähigte Person sie nach den Fristen, die du in der Gefährdungsbeurteilung festlegst.

Für wiederkehrende Prüfungen ab einem Druckinhaltsprodukt über 1.000 bar · l. Vor der ersten Inbetriebnahme ist eine ZÜS schon über 200 bar · l zuständig. Ausnahme: Kommt der Behälter als verwendungsfertige Druckanlage ab Werk, zum Beispiel als Kompressor auf Behälter, reicht bis 1.000 bar · l eine befähigte Person.

Bei einem gefährlichen Mangel darf die Anlage nicht weiter betrieben werden, bis sie instand gesetzt und nachgeprüft ist. Lohnt sich das nicht, liefern und montieren wir einen neuen Behälter. Bis dahin überbrücken wir auf Wunsch mit einer Anlage aus unserem Mietpark.

Wird eine fest aufgestellte Druckanlage an einen anderen Ort versetzt, ist vor der Wiederinbetriebnahme eine Prüfung vor Inbetriebnahme nötig. Bei Druckbehälteranlagen, die an wechselnden Orten eingesetzt werden, entfällt sie, wenn eine Bescheinigung über eine frühere Prüfung vor Inbetriebnahme vorliegt, sich keine neue Betriebsweise ergibt, Anschlussverhältnisse und Ausrüstung unverändert bleiben und an die Aufstellung keine besonderen Anforderungen zu stellen sind. Gibt es solche Anforderungen, genügt es, wenn eine befähigte Person die sichere Aufstellung am neuen Ort prüft und das dokumentiert.

Die Prüfaufzeichnungen und Prüfbescheinigungen während der gesamten Verwendungsdauer am Betriebsort, gern auch elektronisch. Dazu gehören die Unterlagen des Behälters wie Konformitätserklärung und Betriebsanleitung, die bei der Prüfung vorliegen müssen.

Prüfung fällig oder Frist unklar?

Schick uns Typenschild-Angaben oder ein Foto davon. Wir sagen dir, welche Prüfungen anstehen, und organisieren sie für dich, auch mit dem TÜV.

Für die schnelle Einordnung reichen Druck, Volumen und Baujahr.